AVDM-Richtlinie
Die Abkürzung AVDM-Richtlinie steht für audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie, diese stammt ursprünglich aus der Fernsehwelt. Die Richtlinie wurde 2018 auf Grund von fortschreitenden technischen und inhaltlichen Medienkonvergenzen in der EU angepasst. Darunter versteht man im allgemeinen den Zuwachs von Video-on-demand-Plattformen und Streaming-Diensten, darunter beispielsweise Netflix oder YouTube.
Mit der überarbeiteten AVMD-Richtlinie werden die EU-Standards für illegale und schädliche Inhalte auf Video-Sharing-Plattformen sowie auf bestimmte soziale Netzwerke ausgeweitet, wenn bei diesen audiovisueller Inhalte bereitgestellt werden - unabhängig davon, ob dies der Hauptzweck des sozialen Netzwerks ist. Damit müssen Online-Akteure wie Influencer*innen ähnlich wie herkömmliche Medien dafür sorgen, dass ihre Follower*innen und User*innen vor Hetze und Minderjährige vor schädlichen Inhalten geschützt werden. Online-Plattformen müssen gegen gemeldete Inhalte vorgehen, die zu Gewalt, Hass und Terrorismus anstiften, und sicherstellen, dass Werbung und Produktplatzierung für Kinder angemessen sind.
Neben den Plattformen müssen künftig auch YouTuber und Influencer in ihrem Impressum in sozialen Netzwerken den Mitgliedsstaat benennen, in dem sie ihren Sitz haben. Sie müssen dort zudem die zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden aufführen.