Buyout
Als Buyout(s) bezeichnet man die Übertragung oder zeitlich begrenzte Nutzungserlaubnis insbesondere von Bild- und Videorechten an Dritte (zum Beispiel Auftraggeber:innen) durch die/den Urheber:in. Influencer:innen ermächtigen damit ein Unternehmen oder eine Marke, ihre/seine Bilder gewerblich zu nutzen und beispielsweise auf den unternehmenseigenen Social-Media-Channels zu posten, auf die Website zu stellen oder auch andere Werbemittel mit dem Gewerk zu erstellen wie Out-of-Home-Poster oder TV-Clips.
Die Influencer Marketing-Agentur styleranking regelt die exakte Verwendung der Aktivierungen der Influencer:innen und deren Dauer über genaue Definitionen von Buyouts in ihren Verträgen, die sie für die Auftraggeber:innen mit Influencer:innen schließt.