Formatschutz
Influencer*innen oder Agenturen entwickeln regelmäßig Ideen für Kampagnen oder Konzepte für ihre Werbekunden. Besonders in der Entwicklungsphase stellt sich für viele Kreative dabei die Frage, ob diese entwickelten Ideen und Konzepte bereits geschützt sind oder inwiefern selbst entsprechende Maßnahmen zum Schutz initiiert werden können.
Ein urheberrechtlicher Grundsatz besagt, dass reine Ideen der Allgemeinheit frei zur Verfügung stehen und daher keinen Urheberrechtsschutz beanspruchen können. Ein Schutz für Formate, Ideen und Konzepte wird von der urheberrechtlichen Rechtsprechung somit in der Regel abgelehnt. Ein probates Mittel für Influencer*innen und Agenturen, ist sich für die Ideen- und Konzeptentwicklung von Formaten im Influencer Marketing im Rahmen eines Auftrags vergüten zu lassen.