Journalist
Journalisten*innen beteiligen sich nach Definition des Deutschen Journalisten-Verbandes hauptberuflich an der Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien. Die Berufsbezeichnung Journalist*in ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Es gilt der freie Zugang zum Journalismus aufgrund der Meinnungs-und Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Redakteure*innen sind fest angestellte Journalisten*innen.
Die Abgrenzung zur*m Influencer*in wird in der wissenschaftlichen Literatur noch sehr stark diskutiert. Es gibt einige Indizien, die die Unterschiede verdeutlichen. So zeigte beispielsweise styleranking bereits im Jahr 2016 auf, dass sich Influencer*innen selbst nicht als Journalist*in sehen.1
Gemeinsamkeiten von Journalist*innen und Influencer*innen
Beide Berufsgruppen...
- sind Meinungsführer*innen
- üben Einfluss auf Zielgruppen aus
- kommunizieren in Sozialen Medien und besitzen über ihren Einfluss eine Verantwortung gegenüber ihren Rezipienten*innen
- publizieren - in der Regel sehr aktuell
- erhalten kritisches Feedback auf ihre Gewerke und Meinungen
Unterschiede zwischen Journalisten*innen und Influencer*innen
- Influencer*innen verfügen in der Regel über keine journalistische Ausbildung - zum Beispiel ein Volontariat. Einige Journalisten*innen sind hingegen ebenfalls Quereinsteiger*innen ohne journalistische Ausbildung
- Influencer*innen sehen sich häufig als Markenbotschafter*innen und publizieren und posten vorwiegend auf ihren eigenen Social-Media-Kanäle wie Instagram, TikTok oder Youtube im Internet. Journalisten*innen arbeiten on- und offline für unterschiedliche Mediengattungen
- Influencer*innen agieren aufgrund ihrer in der entsprechenden Zielgruppe relevanten Reichweite als digitale Markenbotschafter*innen. Journalisten*innen nehmen eine publizistische Aufgabe unbeeinflusst von fremden Interessen und sachfremden Beweggründen wahr und beachten in der Regel die Trennung redaktioneller und werblicher Inhalten oder das Zwei-Quellen-Prinzip.
- Influencer*innen agieren direkt mit ihren Fans und Followern*innen (1:1-Kommunikatoren); bei Journalisten*innen steht die 1:n-Kommunikation im Vordergrund.
Einzelnachweise
- 1 “FashionBloggerRoundtable - 5 Thesen zum Influencer Marketing 2021"; Wündsch, Felix; Schweins, Roland (1996), unter https://www.styleranking.de/whitepaper/fashionblogger-roundtable