Journalist

Journalisten*innen beteiligen sich nach Definition des Deutschen Journalisten-Verbandes hauptberuflich an der Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien. Die Berufsbezeichnung Journalist*in ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Es gilt der freie Zugang zum Journalismus aufgrund der Meinnungs-und Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Redakteure*innen sind fest angestellte Journalisten*innen.

Die Abgrenzung zur*m Influencer*in wird in der wissenschaftlichen Literatur noch sehr stark diskutiert. Es gibt einige Indizien, die die Unterschiede verdeutlichen. So zeigte beispielsweise styleranking bereits im Jahr 2016 auf, dass sich Influencer*innen selbst nicht als Journalist*in sehen.1

Gemeinsamkeiten von Journalist*innen und Influencer*innen

Beide Berufsgruppen...

  • sind Meinungsführer*innen
  • üben Einfluss auf Zielgruppen aus
  • kommunizieren in Sozialen Medien und besitzen über ihren Einfluss eine Verantwortung gegenüber ihren Rezipienten*innen
  • publizieren - in der Regel sehr aktuell
  • erhalten kritisches Feedback auf ihre Gewerke und Meinungen

Unterschiede zwischen Journalisten*innen und Influencer*innen

  • Influencer*innen verfügen in der Regel über keine journalistische Ausbildung - zum Beispiel ein Volontariat. Einige Journalisten*innen sind hingegen ebenfalls Quereinsteiger*innen ohne journalistische Ausbildung
  • Influencer*innen sehen sich häufig als Markenbotschafter*innen und publizieren und posten vorwiegend auf ihren eigenen Social-Media-Kanäle wie Instagram, TikTok oder Youtube im Internet. Journalisten*innen arbeiten on- und offline für unterschiedliche Mediengattungen
  • Influencer*innen agieren aufgrund ihrer in der entsprechenden Zielgruppe relevanten Reichweite als digitale Markenbotschafter*innen. Journalisten*innen nehmen eine publizistische Aufgabe unbeeinflusst von fremden Interessen und sachfremden Beweggründen wahr und beachten in der Regel die Trennung redaktioneller und werblicher Inhalten oder das Zwei-Quellen-Prinzip.
  • Influencer*innen agieren direkt mit ihren Fans und Followern*innen (1:1-Kommunikatoren); bei Journalisten*innen steht die 1:n-Kommunikation im Vordergrund.

Einzelnachweise

styleranking ist der Spezialist für Influencer Marketing seit 2007. Unser Unternehmen agiert als Influencer Marketing-Agentur, von der Kampagnenkreation über Storytelling, Auswahl, Contracting bis hin zur Erfolgsevaluierung. >>> Jetzt unverbindlich anfragen.

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