Kidfluencer
Als Kindfluencer:in werden Kinder bezeichnet, die in den sozialen Medien als Influencer:innen eine relevante Reichweite verzeichnen und deren Eltern mit der Tätigkeit ihrer Kinder in der Regel Einnahmen aus Werbekooperationen erzielen. Für die Arbeit von Kindern hat der Gesetzgeber strenge Regeln vorgesehen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt, wie viele Arbeitsstunden für welches Alter erlaubt sind. Nach § 6 JArbSchG sind es bei Kindern zwischen drei und sechs Jahre bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr. Ab einem Alter über sechs Jahren sind bis zu drei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 22 Uhr erlaubt. Zudem muss das Jugendamt die Kinderarbeit genehmigen. Weiterhin ist erforderlich:
- Die Zustimmung der Eltern
- Nach der Arbeit gibt es mindestens 14 Stunden Freizeit
- Eine ärztliche Bescheinigung bestätigt, dass das Kind die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit mitbringt
- Die Leistungen in der Schule dürfen nicht beeinträchtigt werden
Die Arbeit und Vermarktung von Kidfluencern ist aus zahlreichen Gründen höchst umstritten (siehe Links unten).
Weblinks
- Jugendmedienschutz: Kinder und Influencing in sozialen Medien
- Lunamag.de: Kidfluencer - die erfolgreichsten Kinderstars auf Instagram
- Influencer Marketing mit Kidfluencern - "Abgesehen von den Gesetzen wirft die Arbeit mit Kindern eine weitere Kontroverse auf. Da einige Kinder unter 8 Jahre alt sind, verstehen sie nicht das Ausmaß dessen, was es bedeutet, sein Gesicht ins Internet zu stellen. Sie wissen nichts über die Gefahren und die Auswirkungen, die es haben könnte, selbst wenn sie bereits erwachsen sind. Darüber hinaus sind Kinder stark beeinflussbar. Sie verstehen nicht wirklich, dass ein anderes Kind online mit einem Spielzeug spielt, weil es dafür bezahlt wird, es zu bewerben. Sie wissen auch nicht, welche Absichten dahinter stecken, was bedeutet, dass sie leicht in die Irre geführt werden können."
- Kidfluencer: Kinder- statt Katzencontent - Viele Influencer*innen inszenieren sich zusammen mit ihren Babys und Kindern. Ist das okay? [fluter.de] - Urvertrauen in die Eltern: "[...] Boris Burow, Anwalt für IT- und Medienrecht, befasst sich viel mit der Frage nach dem Später. Für ihn ist klar: „Der allgemeine Grundsatz des Kindeswohles steht an oberster Stelle. Damit ist die Frage beantwortet. Eine Achtjährige oder auch Neun-, Zehn-, Elf-, Zwölfjährige ist nicht in der Lage, intellektuell zu bewerten, was das für die Zukunft bedeutet. Kinder in dem Alter haben ein Urvertrauen in die Eltern.“ Juristisch gesprochen gehe es dabei um die Einsichtsfähigkeit, die nicht gegeben sei. „Es ist völlig unklar, ob das Kind das in ein paar Jahren gut findet.“
- Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.: Insta-What?: Kidfluencer
- #DeinKindAuchNicht - So ein Bild von dir würdest du nie posten? Dein Kind auch nicht.
- Kidfluencer: Großes Markenpotenzial mit sozialer Verantwortung und rechtlichen Besonderheiten
- MDR / Brisant: Mini-Influencer - wieviel Arbeit ist für Kinder erlaubt?
- Fachtag von DKHW und KJM: Zwischen Spielzeug, Kamera und Youtube - Kinder und Influencing in sozialen Medien (Veranstaltungsbericht)
- Kinder-Influencer und der schmale Grat zwischen Spaß und Arbeit