Künstlersozialkasse / KSK
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine Institution, die für die Erhebung der Künstlersozialabgabe sowie der Abwicklung der Künstlersozialversicherung zuständig ist. Sie sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbständige Künstler*innen und Publizisten*innen einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer*innen. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder*innen zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung.
Selbständigen Künstlern*innen und Publizisten*innen steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu. Influencer*innen zählen laut Künstler*innen-Katalog der KSK zu den publizistisch tätigen Berufsgruppen, da sie Werbefotos, Werbevideos, Werbetexte oder ähnliche Inhalte schaffen und veröffentlichen. Nach § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird.
Weblinks
- Die Künstlersozialkasse KSK - Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.