Overlabeling
Der Begriff Overlabeling (Überkennzeichnung) kommt im Influencer Marketing im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht bezahlter Beiträge und Posts auf.
Aus Furcht vor Abmahnungen kam es zu ausufernden Kennzeichnungen - auch unbezahlter Beiträge oder von Beiträgen ohne werblichen Charakter sowie zu Gesamtkennzeichnungen von Channels und Blogs als “Werbung”. Wenn nun der gesamte Kanal oder durchgängig fast alle Posts und Beiträge als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet sind, entspricht dies nicht dem eigentlichen Sinne der Gesetzgebung - der klaren Erkennbarkeit des Kennzeichens bezahlter Beiträge.
Influencer*innen kennzeichneten also nahezu alle Inhalte als Werbung, unabhängig davon, ob der Beitrag tatsächlich einen kommerziellen Zweck verfolgt oder nicht.
Durch diese als Overlabeling bezeichnete übermäßige Kennzeichnung ist somit keine vom Gesetzgeber gewollte Trennung von Redaktionellem und Werblichem mehr für User*innen ersichtlich.
Aus rechtlicher Sicht ist derzeit fraglich, ob die Überkennzeichnung grundsätzlich rechtswidrig ist.
Jedenfalls aber kann auch die Überkennzeichnung negative Rechtsfolgen nach sich ziehen.1
Einzelnachweise
- 1 Heins, Markus und Laoutoumai, Sebastian: Whitepaper Rechtssicher im Influencer Marketing unter t3n.de, 2020, S. 13