Panoramafreiheit
Panoramafreiheit bedeutet, dass das Fotografieren urheberrechtlich geschützter Bauwerke, zum Beispiel von Gebäude oder Skulpturen, die von öffentlichen Straßen oder Plätzen aus zugänglich sind, ohne um Erlaubnis zu bitten gestattet ist. Panoramafreiheit wird auch als Straßenbildfreiheit bezeichnet und schränkt das Urheberrechts dahingehend ein, dass eine Fotografie oder eine Kopie eines Bauwerks grundsätzlich allein dem Urheber vorbehalten. ist Da dies aber die Nutzung des öffentlichen Raumes einschränkt, greift hier die Panoramafreiheit,.
Gebäude, Brunnen, Denkmäler, Passagen, öffentlich zugängliche Hauseingänge und ähnliches dürfen somit ungefragt fotografiert und geteilt werden, wenn sie im öffentlichen Raum stehen und nicht der privaten Nutzung vorbehalten sind. Das beruht auf der Annahme, dass der Künstler sein Werk auf öffentlichen Plätzen der Allgemeinheit zur Verfügung stellt.
Ausstellungen in Innenräumen zählen nicht dazu, auch wenn diese ohne Zahlung von Eintritt zugänglich sind. Von der Panoramafreiheit nicht erfasst sind Innenräume von Gebäuden oder Galerien und alles was von öffentlichem Raum aus nicht zu erkennen ist. Vor der bildlichen Wiedergabe muss die/der Eigentümer*in bzw. Betreiber*in daher in diesem Fall um Erlaubnis gefragt und diese bestenfalls schriftlich festgehalten werden. Die Erlaubnis, eine Fotografie zu tätigen bedeutet wiederum noch nicht, dass diese Fotografie auch für die freie Benutzung im Internet zulässig ist.