TMG / Telemediengesetz
TMG ist die Abkürzung für Telemediengesetz. Es regelt die rechtlichen Voraussetzungen für sogenannte Telemedien, elektronische Kommunikations- und Informationsdienste in Deutschland. Das Telemediengesetz findet somit Anwendung bei sämtlichen digitalen Informations- und Kommunikationsdienste im Internet: Das sind beispielsweise Websites, Social-Media-Accounts oder Blogs.
Das Telemediengesetz umfasst unter anderem Vorschriften zur Bekämpfung von Spam und zur Haftung von Dienstbetreibern für gesetzeswiedrige Inhalte in Telemediendiensten sowie die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung)..
Im Telemediengesetz wird (wie auch in anderen Gesetzen) beispielsweise der Begriff der Werbung definiert: als “kommerzielle Kommunikation”1
Einzelnachweise
- 1 § 2 Nr. 5 TMG