Upload-Filter
Als Upload-Filter wird eine serverseitige Software bezeichnet, die Dateien beim Hochladen prüft, gegebenenfalls abweist, verändert oder sonstige Maßnahmen initiiert. Maschinelle Datenverarbeitung soll dabei eine inhaltliche Prüfung durch Menschen ersetzen. Bedeutung haben solche Filter für öffentlich zugängliche Dienste, wenn diese Inhalte anderer Benutzer Dritten zugänglich machen oder vollständig veröffentlichen, beispielsweise in soziale Medien oder auf Videoportalen.
Upload-Filter können verhindern, dass Rechtsgüter wie das Urheberrecht oder das Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Andere Filter lassen nur bestimmte Dateiarten zu oder beschränken die Größe einer Datei.
Für Upload-Filter setzt man Techniken der automatisierten Bild-, Sprach- und Texterkennung ein. Kopien sind damit gut erkennbar. Bei komplexeren Anforderungen ist die Zuverlässigkeit der Erkennung umstritten. Kritiker warnen vor der Gefahr des Overblocking, wenn Ausnahmen und Sonderfälle nicht zuverlässig als solche erkannt werden können.
Mit dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz werden Betreiber von Online-Plattformen laut Branchenverband Bitkom mit einer "allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt". Alle Nutze:innen-Inhalte müssten automatisiert gescannt werden. Das sei ein großer Rückschlag für das freie Internet. Die Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzer:innen-Beschwerden seien technisch nicht umsetzbar. Die betroffenen Plattformen stünden vor einer kaum lösbaren Aufgabe.1
Einzelnachweise
- 1 Vgl. Deutsche Presse-Agentur dpa via W&V, abgerufen am 03.02.2021 unter https://www.wuv.de/tech/bundesregierung_beschliesst_urheberrechtsreform