UWG / Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umfasst die gesetzliche Grundlage der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und beschreibt wirtschaftliche Handlungen, die als unzulässig gelten. Unlauter gelten geschäftliche Handlungen als dann, wenn diese nicht der unternehmerischen Sorgfalt entsprechen sondern eher dazu dienen. das Kaufverhalten der/s Verbrauchers:in auf negative Weise zu beeinflussen.

Das Gesetz regelt das Marktverhalten von Unternehmen und schützt Verbraucher:innen vor aufdringlichen Vermarktungsstrategien, falschen Verkaufsversprechen oder irreführender Werbung. Es wird vom europäischen Gemeinschaftsrecht beeinflusst, um mittels verbindlich umzusetzender Richtlinien zu harmonisieren und sorgt dafür, bestimmte Vorgehensweisen im Verkauf zu illegalisieren. Das Ziel: Das UWG schafft Chancengleichheit zwischen Wettbewerbern:innen.

Im Influencer Marketing wird insbesondere im Rahmen der Kennzeichnungspflicht im UWG - nebem dem Telemediengesetz (TMG) und dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) eine Rechtsgrundlage:

  • Gemäß § 5a Abs. 6 UWG handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, die/den Verbraucher:in zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie/er andernfalls nicht getroffen hätte. Eine unlautere geschäftliche Handlung ist somit wettbewerbsrechtlich unzulässig.
  • Unzulässig nach Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG ist auch der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt (als Information getarnte Werbung).

styleranking ist der Spezialist für Influencer Marketing seit 2007. Unser Unternehmen agiert als Influencer Marketing-Agentur, von der Kampagnenkreation über Storytelling, Auswahl, Contracting bis hin zur Erfolgsevaluierung. >>> Jetzt unverbindlich anfragen.

Cookies und Tracking

Für die ordnungsgemäße Funktion unserer Website setzen wir so genannte Cookies ein. Darüber hinaus verwenden wir Cookies, Pixel und vergleichbare Technologien, um unsere Website an bevorzugte Verhaltensweisen anzupassen, Informationen über die Art und Weise der Nutzung unserer Website für Optimierungszwecke zu erhalten.

Weitergehende Informationen hierzu sind in unserer Datenschutzerklärung bei dem Unterpunkt Cookies zu finden.

Bitte wähle nachfolgend, welche Cookies gesetzt werden dürfen, und bestätige dies durch "Auswahl bestätigen" oder akzeptiere alle Cookies durch "Alle auswählen":

Notwendig

Hierbei handelt es sich um Cookies, die für die Grundfunktionen unserer Website notwendig sind, weshalb auf diese nicht verzichtet werden kann.

AnbieterCookie-NameBeschreibungAblauf
styleranking.deCRAFT_CSRF_TOKENCSRF Schutz für FormulareSession
styleranking.destyleranking_idSession IDSession
styleranking.decookie-consentSpeicherung des Cookie Consent Status1 Jahr

Statistiken

Hierüber lassen sich Informationen über die Art und Weise der Nutzung unserer Website sammeln, mit deren Hilfe wir unsere Website weiter für Sie optimieren können.

AnbieterCookie-NameBeschreibungAblauf
Google Analytics_gatWird verwendet, um die Anfragequote zu drosseln.1 Minute
Google Analytics_gidWird zur Unterscheidung von Benutzern verwendet.1 Tag
Google Analytics_gaWird verwendet, um anonyme Informationen darüber zu sammeln, wie Sie als Besucher unsere Webseite nutzen und mit ihr interagieren. Wir erstellen mit den gesammelten Informationen Berichte, die uns helfen unsere Webseite zu verbessern. Die anonymen Informationen beinhalten die Anzahl der Besucher der Webseite, welche Seiten sie besucht haben und woher sie auf die Webseite gekommen sind.2 Jahre