Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht gliedert sich im deutschen Recht in das Recht des unlauteren Wettbewerbs (Lauterkeitsrecht) und das Kartellrecht. Es dient der Regulierung des Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern. Das Wettbewerbsrecht gibt die Regeln vor, wie Mitbewerber sich im Markt verhalten dürfen. Das EU-Wettbewerbsrecht gilt für alles Mitgliedsstaaten der EU. Die europäische Union legt großen Wert auf den freien Wettbewerb, und hat daher ebenfalls strenge Vorschriften aufgestellt.
Im deutschen Rechtsraum findet das Lauterkeitsrecht seine Grundlage im Wesentlichen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das allerdings von zahlreichen weiteren wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen ergänzt wird, zum Beispiel dem Markengesetz, der Preisangabenverordnung oder dem Heilmittelwerbegesetz.
Das Kartellrecht wird im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt, das auch Regelungen zum Vergaberecht (Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand) enthält.